Urheberrecht & Co. in der Hochschullehre
Beim Erstellen von Lehrmaterial und bei der Verwaltung von Kursen mit Material, das durch Studierende erstellt wird, bekommen Rechtsfragen eine zunehmende Bedeutung. Die digitale Lehre ist kein rechtsfreier Raum. Besonders das Urheberrecht und das Datenschutzrecht bestimmen, was erlaubt und was verboten ist. Dabei kommt es nicht selten zu Unsicherheiten bei allen Anwenderinnen und Anwendern. Was darf ich, was darf ich nicht? In diesem Kapitel werden das deutsche Urheberrecht und das deutsche Datenschutzrecht näher betrachtet. Anhand von Beispielen aus dem E-Learning-Alltag an Hochschulen werden wesentliche Rechtsfragen diskutiert und pragmatische Lösungen vorgestellt.
Autoren: Jan Hansen, Heike Seehagen-MarxDigitale Lehre im Visier
Die digitale Lehre gewinnt zunehmend an Bedeutung. Mobiles, vernetztes Arbeiten, Lehren und L...
Urheberrecht
Im Grundgesetz steht in Art. 5 Abs. 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei...
Erlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken
Zu dieser sehr strengen Regel gibt es im Gesetz Ausnahmen. Diese Ausnahmen würden es zum Beis...
Datenschutz
Die Regeln des Datenschutzes sind auf mehrere Gesetze verteilt. Regelungen zum Datenschutz fi...
Literatur
educa.ch (2009). Das Urheberrecht im Bildungsbereich. http://guides.educa.ch/sites/default/...