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Grundlegende Anforderungen – Zugangsrichtlinien

Die Barrierefreiheit von Lehr- und Lerntechnologien wird von vier Aspekten wesentlich beeinflusst (Abbildung 2):

  • Die Inhalte, einerseits zum Beispiel in Form von Webseiten, Textdokumenten, PDF-Dateien, Audio und Videodateien, andererseits in Form der richtig verwendeten Auszeichnungssprachen und validen Codes, zum Beispiel für Struktur und Darstellung, müssen zugänglich sein.
  • Die verwendeten Technologien müssen zugänglich sein, zum Beispiel barrierefreie Webbrowser, synchrone Kommunikationswerkzeuge und andere Benutzeragenten.
  • Gerade im Bereich E-Learning spielen Autorenwerkzeuge zur Erstellung von Lernmaterialien (zum Beispiel auch die Administrationsoberflächen von Lernmanagementsystemen) eine wichtige Rolle bei der Barrierefreiheit. Auch sie müssen für die Benutzer/innen zugänglich sein beziehungsweise die Erstellung von barrierefreien Inhalten unterstützen.
  • Die korrekte Verwendung der vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelten technischen Spezifikationen wie zum Beispiel HTML, XHTML, XML, SMIL, SVG, CSS und RDF. Die Vermeidung proprietärer Technologien wird in der Tendenz die Zugänglichkeit von Seiten verbessern.
Abb. 2: Zugangsrichtlinien und technische Spezifikationen
Abb. 2: Zugangsrichtlinien und technische Spezifikationen

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Für eine vertiefende Übersicht über die einzelnen Komponenten und wie diese in der Webentwicklung und -interaktion zusammen arbeiten, lesen Sie:

Die grundlegenden Anforderungen an Barrierefreiheit von webbasierten Dokumenten werden in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 (als ISO/IEC 40500 anerkannter ISO-Standard) festgelegt. Die WCAG werden von der Web Accessibility Initative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C, 2008a) herausgegeben und stellen eine der wichtigsten Richtlinien zur barrierefreien Gestaltung von webbasierten Umgebungen dar. Sie definieren, wie Webinhalte für alle Menschen – nicht nur für Menschen mit Behinderungen (einschließlich visueller, auditiver, motorischer, sprachlicher, kognitiver, Sprach-, Lern- und neurologischer Behinderungen) und ältere Menschen – barrierefreier gestaltet werden können. Die Zugangsrichtlinien der WCAG 2.0 orientieren sich an vier grundlegenden Prinzipien, die im Verständnis der WAI die Grundlage der Barrierefreiheit im Web darstellen: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Mit der Formulierung der WCAG 2.0 unter diesen Gesichtspunkten wird angestrebt, die Prinzipien der Barrierefreiheit unabhängig von heutigen und zukünftigen Techniken zu formulieren (W3C, 2008b). Eine Übersetzung finden Sie in der nachfolgenden Textbox ‚### In der Praxis’.

Wird eine oder mehrere der vier Prinzipien verletzt, wird die Zugänglichkeit der Inhalte für Menschen mit Behinderung ganz oder teilweise unmöglich gemacht. Unter jedem der Prinzipien werden Richtlinien und Erfolgsfaktoren für die Anwendung definiert. Es gibt eine große Zahl von allgemeinen Usability-Richtlinien (siehe auch Kapitel #usability), in den WCAG 2.0 werden nur jene angeführt, die sich speziell auf Problembereiche für Menschen mit Behinderung beziehen (W3C, 2008b).