Benutzerkonten, Kosten, Rechtliches
Die hier vorgestellten Werkzeuge haben jeweils ihre eigenen Nutzungsbedingungen. Wir wollen dennoch versuchen, auf sechs Punkte hinzuweisen, die bei der Nutzung fast aller Werkzeuge berücksichtigt werden sollten:
Erstes, nachstehendes, Element wird ans Ende der vorherigen Seite gestellt
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Benutzerkonten (Accounts): Manche der hier vorgestellten Dienste funktionieren gänzlich, ohne dass dafür ein Benutzekonto nötig wäre; in diesen Fällen reicht es, eine neue Seite oder Datei zu öffnen und den anderen Gruppenmitgliedern den entsprechenden Link zu schicken. In den meisten Fällen ist jedoch das vorherige Eröffnen eines Benutzekontos nötig. Da nicht bei sämtlichen Dienstanbietern davon ausgegangen werden kann, dass versprochene Datenschutz- und Privatsphärenbestimmungen eingehalten werden beziehungsweise auch durch technische Probleme Sicherheitslücken auftreten können, wird empfohlen, durchgehend verschiedene Passwörter zu verwenden und diese regelmäßig durch neue zu ersetzen. Um dabei nicht die Übersicht zu verlieren, können lokale Passwortmanager (wie etwa der in Webbrowsern integrierte) verwendet werden. Diese bringen aber selbst auch Sicherheitsrisiken mit sich – falls zum Beispiel der Computer gestohlen wird und in Folge Zugang zu allen passwortgeschützten Webseiten besteht. Hier gilt es, Vor- und Nachteile abzuwägen. Jedenfalls sollte in diesem Fall ein lokales ‚Masterpasswort’ gesetzt werden.
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Bestand von Inhalten: Aus dem gleichen Grund (Vertrauenswürdigkeit der Anbieter) und weil zudem nicht gesichert ist, wie lange ein Anbieter den Dienst für seine Benutzer/innen verfügbar hält (zum Beispiel Einstellung des Dienstes, Änderung der Nutzungsbedingungen etc.), kann für die hier vorgestellten Werkzeuge nicht vorhergesehen werden, wie lange die damit erstellten Inhalte verfügbar sein werden. Es sollten daher regelmäßig lokale Sicherungskopien von wichtigen Inhalten erstellt werden.
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Urheber- und Verwertungsrechte: Die Urheberrechte an den erstellten Inhalten sind nach österreichischem beziehungsweise deutschem Recht an die Person der Urheberin oder des Urhebers (beziehungsweise der Urheber/innen bei kollaborativ erstellten Werken) gebunden und nicht übertragbar. Allerdings ermöglichen Klauseln in den Nutzungsbedingungen (bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen; AGB) mancher Anbieter die Nutzung von Werken (und teilweise auch die Weitergabe an andere) oft auch ohne die explizite Genehmigung durch die Urheber/innen. Es wird empfohlen, die AGB des jeweiligen Dienstanbieters dahingehend genau zu lesen oder Erkundigungen im Web darüber einzuholen, wie die Weitergabe bzw. Verwertung. von Nutzerdaten vom jeweiligen Anbieter gehandhabt wird und auf einen vertrauenswürdigen Dienst auszuweichen, falls Zweifel bestehen sollten.
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Verarbeitung personenbezogener Daten: In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über den Datenschutz – es kritisch abzuwägen ist, ob in Lehr-/Lernkontexten (insbesondere wenn diese an Schulen mit noch nicht mündigen Schülerinnen und Schülern stattfinden) Social Web-Dienste (zum Beispiel soziale Netzwerke), deren Anbieter zuweilen mit personenbezogenen Daten nicht angemessen sensibel umgehen, zum Einsatz kommen sollen. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang etwa auf eine Handreichung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg, in der der Einsatz von „sozialen Netzwerken” an Schulen aufgrund der Verarbeitung personenbezogener Daten für dienstliche Zwecke generell verboten wird. Grundsätzlich ist bei der Nutzung von Diensten des Social Web von einer „potentiellen Öffentlichkeit“ auszugehen, auch wenn Privatsphäre-Einstellungen die Nutzerin bzw. den Nutzer in Sicherheit wiegen. Wir empfehlen daher, personenbezogene Daten oder Informationen, die nicht in die Hände anderer Personen gelangen dürfen, generell nicht auf den Webservern von Social-Web-Diensten abzuspeichern. Wenn eine Weitergabe der gespeicherten Daten dagegen problemlos oder sogar explizit gewollt ist (zum Beispiel im Unterricht kollaborativ erstellte Tutorials), kann die Verwendung von Webdiensten für kollaborative Recherche, Publikation und Teilen von Inhalten neue Möglichkeiten für Lehren und Lernen bieten.
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Verschlüsselung: Da keine Garantie dafür gegeben werden kann, dass nicht eventuell unbefugte Personen Zugriff auf die online gestellten Dokumente erhalten, sollten „sensible” Daten in jedem Fall vor dem Hochladen verschlüsselt werden. Eine Verschlüsselung von Dateien, Ordnern oder sogar ganzen Laufwerken kann zum Beispiel mit der kostenfreien Software TrueCrypt umgesetzt werden. Für Online-Dienste wie zum Beispiel die in Punkt 8 vorgestellten Dateiablagedienste gibt es auch komfortable Alternativen, bei denen die Verschlüsselung direkt beim Hochladen erfolgt, wie zum Beispiel die Software Boxcryptor. Eine Verschlüsselung erschwert (beziehungsweise verunmöglicht) den unerlaubten Zugriff auf die Dokumente, zum Ver- und Entschlüsseln ist aber in jedem Fall die jeweils verwendete Software samt Schlüssel (Passwort) erforderlich.
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Kosten: Alle vorgestellten Dienste bieten zumindest eine kostenfreie Variante ihres Angebots. In manchen Fällen gibt es aber Optionen (wie etwa das nicht-öffentliche Speichern oder das kollaborative Bearbeiten von Dokumenten), die nur gegen Gebühren genutzt werden können.
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Kollaborative Sammlung von Diensten ohne Notwendigkeit, ein Benutzerkonto zu eröffnen:
Software für die Verschlüsselung von Dokumenten:
- TrueCrypt: http://www.truecrypt.org
- Boxcryptor: https://www.boxcryptor.com
Verbot von sozialen Netzwerken an Schulen:
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