Rahmenbedingungen
Um das Lehren und Lernen mit Technologien an einer Hochschule zu fördern, müssen zunächst entsprechende gesellschaftliche Entwicklungen beobachtet und verstanden werden. Danach ist es notwendig, politische, rechtliche und organisationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von Bildungstechnologien begünstigen. Darauf aufbauend gilt es, bestehende (infra-)strukturelle Maßnahmen an die Rahmenbedingungen anzupassen bzw. neue Strukturmaßnahmen zu entwickeln und zu etablieren.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Seit der Etablierung des Web 2.0 und der damit einhergehenden technischen Entwicklungen hat sich das Kommunikations- und Interaktionsverhalten drastisch verändert. Soziale Medien wie YouTube, Facebook, Twitter (heute X), Instagram oder Wikipedia erlauben einen massiven Daten- und Informationstransfer, an dem sich jeder und jede relativ einfach beteiligen kann. Technische Geräte wie Smartphones und Tablets sowie die Kommunikationskosten erlebten einen massiven Preisverfall und ermöglichen den weitgehend orts- und zeitunabhängigen Zugang zu diesen Daten und Informationen.
Bei Studienanfängerinnen und -anfängern konnte bereits 2011 davon ausgegangen werden, dass sie mit der Handhabung dieser Geräte und der dafür verfügbaren Applikationen weitgehend vertraut sind (Bullen et al., 2008; Conole et al., 2006; Ebner & Nagler, 2010; Ebner & Schiefner, 2009; Ebner et al., 2008; Margaryan & Littlejohn, 2008; Ebner et al., 2011; Ebner et al., 2012; Ebner et al., 2013). Aktuelle Studien zeigen zudem, dass Studierende in ihrer Mediennutzung zunehmend zwischen privater und studienbezogener Nutzung differenzieren und digitale Tools gezielt im Sinne akademischer Lernprozesse einsetzen, sofern diese didaktisch sinnvoll eingebunden sind (Zawacki-Richter et al., 2020; Persike & Friedrich, 2016).
Inzwischen sind Videoaufzeichnungen, asynchrone Lernformate und digitale Interaktion über Lernmanagementsysteme oder Kollaborationsplattformen deutlich verbreiteter, was nicht zuletzt durch die pandemiebedingte Digitalisierung einen Schub erhalten hat. Die damit verbundenen Erfahrungen führten vielerorts zu einem verstärkten Nachdenken über die strategische Weiterentwicklung digitaler Lehre. Kamsker, Lipp, Feuchter und Slepcevic-Zach (2022) diskutieren in diesem Zusammenhang die Chancen und Herausforderungen, die mit der Implementierung digitaler Lehr-Lern-Settings einhergehen, und betonen die Bedeutung einer durchdachten didaktischen Gestaltung sowie entsprechender Unterstützungsmaßnahmen für Lehrende und Studierende. Es zeigt sich, dass die digitale Transformation weit über die reine Digitalisierung von Lehrformaten hinausgeht und tiefgreifende strukturelle, didaktische und organisationale Veränderungen anstößt (Ebner & Schön, 2023). Die Möglichkeit des zeit- und ortsunabhängigen Lernens spielt dabei eine immer bedeutendere Rolle, sei es, weil Studierende ihre Ausbildung nebenberuflich absolvieren, nicht an ihrem Studienort wohnen oder Betreuungspflichten haben. Hochschulen sind hier gefordert, entsprechende Angebote zu entwickeln und bereitzustellen.
Auf europäischer Ebene bildet dafür E-Bologna die Basis. 1999 wurde der Bildungsreformprozess in der Europäischen Union mit der Unterzeichnung der „Bologna-Deklaration“ begonnen (Van den Branden, 2004). Und obwohl die Idee vom Lehren und Lernen mit digitalen Medien bereits 1992 im Vertrag von Maastricht angedacht war, bedurfte es der E-Learning-Initiative „eLearning – Designing tomorrow’s education“ als Teil des „eEurope Aktionsplans“ aus dem Jahr 2000 (Commission of the European Communities, 2000), um E-Learning strategisch zu verankern und um damit Lernenden eine virtuelle Mobilität zu ermöglichen. 2002 startete die European Association of Distance Teaching Universities schließlich die E-Bologna-Initiative (EADTU, 2003), deren wichtigste Aspekte die Internationalisierung von E-Learning sowie die Förderung der virtuellen Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Lehrveranstaltungen darstellen (Bang, 2005).
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Auf nationaler Ebene müssen Hochschulen und die für sie zuständigen Ministerien gemeinsam Strategien entwickeln und Rahmenbedingungen schaffen, um den Einsatz von Bildungstechnologien zu fördern. Besondere Bedeutung kommt hier den rechtlichen und den organisationalen Rahmenbedingungen zu.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die umfassendere Urheberrechts-Novelle von 2021, die am 1. Januar 2022 in Kraft trat, brachte weitere Anpassungen mit sich. Sie führte unter anderem freie Werknutzungen zugunsten des Text- und Datamining ein und erweiterte die freien Werknutzungen für digitale Anwendungen in Unterricht und Lehre. Gemäß § 42g UrhG dürfen Bildungseinrichtungen veröffentlichte Werke für Unterrichtszwecke digital nutzen, sofern dies unter ihrer Verantwortung in gesicherten elektronischen Umgebungen geschieht, die nur für Studierende und Lehrpersonal zugänglich sind. Allerdings ist die Nutzung solcher Werke nur gestattet, wenn keine Lizenz für die Nutzung zu angemessenen Bedingungen erhältlich ist (WU Wien, 2022).
In Österreich bietet das Projekt Open Education Austria eine nationale Infrastruktur für Open Educational Resources (OER) an, um den Zugang zu freien Bildungsressourcen zu erleichtern und rechtliche Unsicherheiten zu minimieren . Dennoch bleiben Fragen zum Urheberrecht bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung und Verbreitung von OER.
Zusammenfassend hat Österreich in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte bei der Anpassung der Urheberrechtsbestimmungen an die Anforderungen des digitalen Bildungswesens gemacht. Dennoch empfiehlt es sich, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und verfügbaren Ressourcen regelmäßig zu konsultieren, um Unsicherheiten bei der Nutzung digitaler Lehrmaterialien zu vermeiden.
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Zum Umgang mit dem Urheberrecht findet man im Leitfaden von Dr. Seyavash Amini & Andreas Huß der Universität Wien umfassende Informationen (https://ctl.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_ctl/Qualitaet_von_Studien/Digitales_Lehren/Urheberrecht/2017_09_11_Uni-Wien_Praxisleitfaden-Urheberrecht_final.pdf)
Informationen zum Umgang mit OER sind auf https://www.openeducation.at/ zu finden.
Organisationale und technische Rahmenbedingungen
Um Lehrende und Studierende zum Einsatz von Bildungstechnologien zu motivieren, bedarf es organisationaler Rahmenbedingungen. Prinzipiell kommen der Hochschule dabei folgende Aufgabenfelder zu (Pfeffer et al., 2005): Zunächst müssen Produkte in Form von elektronischen Materialien definiert und die entsprechenden Inhalte erstellt werden. Die daraus resultierenden Angebote müssen sich an den jeweils angepeilten Zielgruppen orientierten und auf den jeweiligen (Bildungs-)Markt angepasst sein.
Zur Förderung des Einsatzes von Bildungstechnologien gehört auch das Angebot einer entsprechenden technischen Infrastruktur. Neben der Verwaltung und Wartung der notwendigen EDV-Systeme kommt der Bereitstellung eines Lernmanagementsystems (LMS) hier zentrale Bedeutung zu, wobei heute jede Hochschule über ein LMS verfügt. Allerdings kommen viele unterschiedliche Lösungen – Open-Source-Produkte ebenso wie proprietäre Systeme – zum Einsatz, was den Austausch von Online-Kursen beziehungsweise deren Inhalten zwischen Hochschulen erschwert. Dieser Problematik wird mit der Etablierung von Standards wie z.B. dem Referenzmodell SCORM begegnet. Die bedarfsorientierte technische Ausstattung von Hörsälen ist ebenfalls essentiell (siehe Kapitel #ipad).
Durch Vereinheitlichung des Dienstrechtes, der Integration von E-Learning in die Curricula, der Implementierung von Online-Anteilen in die Präsenzlehre oder der Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller Ressource kommen Hochschulen im Bereich der digitalen Lehre voran.
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Um das Lehren mit Bildungstechnologien zu fördern, bedarf es seitens der Hochschulen der Produktdefinition, der Unterscheidung von Inhalten, der Positionierung am Markt, der Unterstützung des Personals, der Entwicklung der Organisation und der Bereitstellung der Technologie.
Drei Handlungsfelder müssen laut Ebner, Schön, Dennerlein, & Edelsbrunner (2022) wirksam werden, um die digitale Transformation in der Hochschule zu unterstützen: die technische Infrastruktur, die Kompetenzentwicklung der beteiligten personen und die hochschulpolitischen Rahmenbedingungen.
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