Rahmenbedingungen
Um das Lehren und Lernen mit Technologien an einer Hochschule zu fördern, müssen zunächst entsprechende gesellschaftliche Entwicklungen beobachtet und verstanden werden. Danach ist es notwendig, politische, rechtliche und organisationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Einsatz von Bildungstechnologien begünstigen. Darauf aufbauend gilt es, bestehende (infra-)strukturelle Maßnahmen an die Rahmenbedingungen anzupassen bzw. neue Strukturmaßnahmen zu entwickeln und zu etablieren.
Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
Seit der Etablierung des Web 2.0 und der damit einhergehenden technischen Entwicklungen hat sich das Kommunikations- und Interaktionsverhalten drastisch verändert. Soziale Medien wie YouTube, Facebook, Twitter (heute X), Instagram oder Wikipedia erlauben einen massiven Daten- und Informationstransfer, an dem sich jeder und jede relativ einfach beteiligen kann. Technische Geräte wie Smartphones und Tablets sowie die Kommunikationskosten erlebten einen massiven Preisverfall und ermöglichen den weitgehend orts- und zeitunabhängigen Zugang zu diesen Daten und Informationen.
Bei Studienanfängerinnen und -anfängern kannkonnte mittlerweilebereits 2011 davon ausgegangen werden, dass sie mit der Handhabung dieser Geräte und der dafür verfügbaren Applikationen weitgehend vertraut sind (Bullen et al., 2008; Conole et al., 2006; Ebner & Nagler, 2010; Ebner & Schiefner, 2009; Ebner et al., 2008; Margaryan & Littlejohn, 2008; Ebner et al., 2011; Ebner et al., 2012; Ebner et al., 2013). DiesAktuelle bedeutet aber nicht automatisch, dass sie diese Technologien auch im Rahmen ihres Studiums nutzen beziehungsweise nutzen können beziehungsweise nutzen wollen. AndererseitsStudien zeigen Umfragen,zudem, dass Studierende zunehmendesin Interesseihrer anMediennutzung E-Learning-Angebotenzunehmend habenzwischen privater und studienbezogener Nutzung differenzieren und digitale Tools gezielt im Sinne akademischer Lernprozesse einsetzen, sofern diese vondidaktisch ihrensinnvoll Hochschuleneingebunden auchsind einfordern.(Zawacki-Richter Soet etwaal., gaben2020; dreiPersike Viertel& Friedrich, 2016).
Inzwischen sind Videoaufzeichnungen, asynchrone Lernformate und digitale Interaktion über Lernmanagementsysteme oder Kollaborationsplattformen deutlich verbreiteter, was nicht zuletzt durch die pandemiebedingte Digitalisierung einen Schub erhalten hat. Die damit verbundenen Erfahrungen führten vielerorts zu einem verstärkten Nachdenken über die strategische Weiterentwicklung digitaler Lehre. Kamsker, Lipp, Feuchter und Slepcevic-Zach (2022) diskutieren in diesem Zusammenhang die Chancen und Herausforderungen, die mit der 155Implementierung befragtendigitaler Studierenden,Lehr-Lern-Settings einhergehen, und betonen die imBedeutung Rahmeneiner einesdurchdachten Pilotversuchesdidaktischen derGestaltung Universitätsowie Grazentsprechender im Wintersemester 2011 einen Teil ihrer Lehrveranstaltungen als Podcasts zur Verfügung gestellt bekamen, an, dass weitere Lehrveranstaltungen aufgezeichnet werden sollten (nicht veröffentlichte Studie der AkademieUnterstützungsmaßnahmen für Neue MedienLehrende und WissenstransferStudierende. derEs Universitäzeigt sich, dass die digitale Transformation weit über die reine Digitalisierung von Lehrformaten hinausgeht und tiefgreifende strukturelle, didaktische und organisationale Veränderungen anstößt Graz)(Ebner & Schön, 2023). Die Möglichkeit des zeit- und ortsunabhängigen Lernens spielt dabei eine immer bedeutendere Rolle, sei es, weil Studierende ihre Ausbildung nebenberuflich absolvieren, nicht an ihrem Studienort wohnen oder Betreuungspflichten haben. Hochschulen sind hier gefordert, entsprechende Angebote zu entwickeln und bereitzustellen.
Auf europäischer Ebene bildet dafür E-Bologna die Basis. 1999 wurde der Bildungsreformprozess in der Europäischen Union mit der Unterzeichnung der „Bologna-Deklaration“ begonnen (Van den Branden, 2004). Und obwohl die Idee vom Lehren und Lernen mit digitalen Medien bereits 1992 im Vertrag von Maastricht angedacht war, bedurfte es der E-Learning-Initiative „eLearning – Designing tomorrow’s education“ als Teil des „eEurope Aktionsplans“ aus dem Jahr 2000 (Commission of the European Communities, 2000), um E-Learning strategisch zu verankern und um damit Lernenden eine virtuelle Mobilität zu ermöglichen. 2002 startete die European Association of Distance Teaching Universities schließlich die E-Bologna-Initiative (EADTU, 2003), deren wichtigste Aspekte die Internationalisierung von E-Learning sowie die Förderung der virtuellen Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Lehrveranstaltungen darstellen (Bang, 2005).
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Auf nationaler Ebene müssen Hochschulen und die für sie zuständigen Ministerien gemeinsam Strategien entwickeln und Rahmenbedingungen schaffen, um den Einsatz von Bildungstechnologien zu fördern. Besondere Bedeutung kommt hier den rechtlichen und den organisationalen Rahmenbedingungen zu.
Rechtliche Rahmenbedingungen
ObwohlDie verschiedensteumfassendere FormenUrheberrechts-Novelle von E-Learning2021, bereitsdie seitam mehr1. alsJanuar einem2022 Jahrzehntin AnwendungKraft antrat, Hochschulenbrachte finden,weitere sindAnpassungen vielemit damitsich. verbundeneSie rechtlicheführte Fragestellungenunter nichtanderem ausreichendfreie beantwortet.Werknutzungen Die Novellierungzugunsten des Urheberrechtes wurde beziehungsweise wird in DeutschlandText- und ÖsterreichDatamining daherein ausführlichund diskutiert. Im Mittelpunkt steht hiererweiterte die Tatsache,freien dassWerknutzungen für dendigitale LehrbetriebAnwendungen imin tertiärenUnterricht Bildungssektorund Lehre.
Gemäß § 42g UrhG dürfen Bildungseinrichtungen veröffentlichte Werke für Unterrichtszwecke digital nutzen, sofern dies unter ihrer Verantwortung in gesicherten elektronischen Umgebungen geschieht, die nur für Studierende und Lehrpersonal zugänglich sind. Allerdings ist die Nutzung solcher Werke nur gestattet, wenn keine klaren Regelungen einerseitsLizenz für die Verwendung von geschützten und andererseits für den Umgang mit neu erstellten (teilweise auf Creative-Commons-Lizenzen basierenden) Lehrmaterialien existieren. Diese Rechtsunsicherheit führtNutzung zu einemangemessenen sehrBedingungen verhaltenenerhältlich Einsatzist von(WU Bildungstechnologien,Wien, gleichzeitig2022). kommt es durch CC-Lizenzen zu einem veränderten Nutzungs- und Publikationsverhalten.
Eine ausführliche Darstellung der Rechtslage in Deutschland undIn Österreich vermitteltbietet Schöwerlingdas (2007),Projekt Open Education Austria eine aktuellenationale EinführungInfrastruktur in die Bereiche Open Access,für Open Educational Resources und(OER) Creativean, Commonsum gebenden StührenbergZugang zu freien Bildungsressourcen zu erleichtern und Seitzrechtliche (2013)Unsicherheiten (siehezu Kapitelminimieren #recht. #openness).Dennoch bleiben Fragen zum Urheberrecht bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung und Verbreitung von OER.
Zusammenfassend hat Österreich in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte bei der Anpassung der Urheberrechtsbestimmungen an die Anforderungen des digitalen Bildungswesens gemacht. Dennoch empfiehlt es sich, die aktuellen gesetzlichen Regelungen und verfügbaren Ressourcen regelmäßig zu konsultieren, um Unsicherheiten bei der Nutzung digitaler Lehrmaterialien zu vermeiden.
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Zum Umgang mit dem Urheberrecht
gibtfindetesmanbeiimhttp://e-teaching.org/projekte/rechte/eine SammlungLeitfaden vonLeitfäden.Dr.AntwortenSeyavash Amini & Andreas Huß der Universität Wien umfassende Informationen (https://ctl.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/z_ctl/Qualitaet_von_Studien/Digitales_Lehren/Urheberrecht/2017_09_11_Uni-Wien_Praxisleitfaden-Urheberrecht_final.pdf)Informationen zum
österreichischenUmgangUrheberrechtmitbietetOERdersindVereinaufForum neue Medien in der Lehre (http:https://fnm-austria.www.openeducation.at/services/elearning-rechtsportal.html).zu finden.
Organisationale und technische Rahmenbedingungen
Um Lehrende und Studierende zum Einsatz von Bildungstechnologien zu motivieren, bedarf es organisationaler Rahmenbedingungen. Prinzipiell kommen der Hochschule dabei folgende Aufgabenfelder zu (Pfeffer et al., 2005): Zunächst müssen Produkte in Form von elektronischen Materialien definiert und die entsprechenden Inhalte erstellt werden. Die daraus resultierenden Angebote müssen sich an den jeweils angepeilten Zielgruppen orientierten und auf den jeweiligen (Bildungs-)Markt angepasst sein. Viele Hochschulen haben in diesem Bereich schon brauchbare Akzente gesetzt.
Zur Förderung des Einsatzes von Bildungstechnologien gehört auch das Angebot einer entsprechenden technischen Infrastruktur. Neben der Verwaltung und Wartung der notwendigen EDV-Systeme kommt der Bereitstellung eines Lernmanagementsystems (LMS) hier zentrale Bedeutung zu, wobei heute davon auszugehen ist, dass grundsätzlich jede Hochschule über ein LMS verfügt. Allerdings kommen viele unterschiedliche Lösungen – Open-Source-Produkte ebenso wie proprietäre Systeme – zum Einsatz, was den Austausch von Online-Kursen beziehungsweise deren Inhalten zwischen Hochschulen erschwert. Dieser Problematik wird mit der Etablierung von Standards wie z.B. dem Referenzmodell SCORM begegnet. Eine Übersicht zur Entwicklung des technologiegestützten Lernens an deutschsprachigen Hochschulen durch nationale Förder- und Unterstützungsinitiativen (bis 2005) gibt der Sammelband „E-Learning in Europe – Learning Europe“ (Dittler et al., 2005). Die bedarfsorientierte technische Ausstattung von Hörsälen ist ebenfalls essentiell (siehe Kapitel #ipad).
Weitaus weniger ausgeprägt sind Maßnahmen in Hinblick auf die Unterstützung des Personals und die Einbindung von E-Learning in hochschulweite Strategieüberlegungen (die eigentlich am Beginn des Prozesses stehen müssten) (MacKeogh & Fox, 2009). Der Einsatz von Bildungstechnologien ist grundsätzlich mit einem Mehraufwand für die Lehrenden verbunden. Um diesen Mehraufwand zu egalisieren, sind Anreizsysteme – in Form von Geld, Anerkennung und/oder Karriere – notwendig (Kopp & Mittermeir, 2006). Ihre komplexen Strukturen zum Beispiel bei derDurch Vereinheitlichung des Dienstrechtes, der Integration von E-Learning in die Curricula, der Implementierung von Online-Anteilen in die Präsenzlehre oder der Bereitstellung ausreichender personeller und finanzieller RessourcenRessource lassen diekommen Hochschulen hierim aberBereich nurder indigitalen kleinenLehre Schritten vorankommen.voran.
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Um das Lehren mit Bildungstechnologien zu fördern, bedarf es seitens der Hochschulen der Produktdefinition, der Unterscheidung von Inhalten, der Positionierung am Markt, der Unterstützung des Personals, der Entwicklung der Organisation und der Bereitstellung der Technologie.
Drei
VieleHandlungsfelder Hochschulenmüssen habenlaut mittlerweileEbner, eigeneSchön, E-Learning-AbteilungenDennerlein, etabliert,& Edelsbrunner (2022) wirksam werden, um die Lehrendedigitale beimTransformation Einsatzin vonder BildungstechnologienHochschule technisch (aber auch didaktisch)zu unterstützen. Eine Übersicht übertzen: die österreichischentechnische ServicestellenInfrastruktur, fürdie mediengestützte Lehre findet sich im Internetportal www.e-science.at. Fallbeispiele für Landesinitiativen für E-Learning an deutschen Hochschulen finden sich bei Bremer et al. (2010), eine statistische Auswertung über den Status des E-Learning an deutschen Hochschulen bietet Werner (2006).
Dennoch, eine hochschulweite E-Learning-Strategie besteht derzeit höchstens in Ansätzen. Wie ein solcher Ansatz aussehen kann, dokumentiert Bremer (2011) am Beispiel eines dreijährigen hochschulweiten OrganisationsentwicklungsprozessesKompetenzentwicklung der Goethe-Universitätbeteiligten Frankfurt.personen Dabei wird auchund die Wichtigkeithochschulpolitischen begleitender Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für das Personal betont.Rahmenbedingungen.